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Nächster Schritt im stetigen Ausbau der Kinderbetreuung

Gesetzesnovelle bringt Qualitätsverbesserungen ohne zusätzliche Bürokratie

„Die Salzburger Landesregierung treibt seit Beginn ihrer Arbeit den stetigen Ausbau der Kinderbetreuung gemeinsam mit den Gemeinden und den privaten Trägern partnerschaftlich voran. Mit dem heutigen Beschluss der Novelle des Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes wird eine weitere, deutliche Verbesserung vor allem hinsichtlich der Betreuungsqualität der Kinder umgesetzt. Künftig wird nun in Kindergärten bereits ab einer Gruppengröße von 20 Kindern zur Betreuung eine zusätzliche Fachkraft verpflichtend eingesetzt“, informiert LAbg. Daniela Rosenegger, die für die Salzburger Volkspartei als Bereichssprecherin für Kinderbetreuung die heutige Gesetzesvorlage mit der Ressortchefin LR Andrea Klambauer mitverhandelt hat.

„Neben der Streichung des Kopftuchverbots, welches vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde, sieht die heute beschlossene Novelle auch noch zusätzliche Änderungen vor, die die Rahmenbedingungen zur Bewältigung der anstehenden Herausforderungen in der Kinderbetreuung deutlich verbessern. Von erhöhten Fördersätzen für die zweite Betreuungsperson, über eine Vereinheitlichung der Antragverfahren für Einrichtungen bzw. bei Tageseltern bis hin zum Einsatz von Studentinnen und Studenten im Abschlusssemester als Fachkräfte kann man hier wirklich von einem gelungenen Verhandlungsergebnis sprechen. Auch hinsichtlich Finanzierung konnte mit unserem Finanzreferenten Dr. Christian Stöckl eine Lösung erzielt werden, welcher für die Elementarpädagogik bereits für den Voranschlag 2022 zusätzliche 5 Millionen Euro im Budget bereitstellen konnte“, so Rosenegger abschließend. 

Daniela Rosenegger

Daniela Rosenegger

LAbg.

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