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Gerade jetzt: Saisonarbeitskräfte besser absichern!

Saisonkräfte, die in der Pandemie aufgrund von Betriebsschließungen nicht arbeiten konnten, laufen jetzt Gefahr, unverschuldet um das Arbeitslosengeld im Herbst „umzufallen“ – Für diese Menschen braucht es eine Lösung!

Gerade jetzt: Saisonarbeitskräfte besser absichern!

Saisonkräfte, die in der Pandemie aufgrund von Betriebsschließungen nicht arbeiten konnten, laufen jetzt Gefahr, unverschuldet um das Arbeitslosengeld im Herbst „umzufallen“ – Für diese Menschen braucht es eine Lösung!

„Vorwiegend in touristischen Branchen wie Gastronomie und Hotellerie ist es Betrieben aufgrund der saisonal schwankenden Auslastungen oftmals nicht möglich, ganzjährige Arbeitsverhältnisse mit ihren Angestellten einzugehen. Sie beschäftigen für die Monate in denen sie geöffnet haben Saisonarbeiter, die ein in der Regel alljährlich wiederkehrendes befristetes Arbeitsverhältnis mit dem jeweiligen Arbeitgeber eingehen. Außerhalb der Saison haben Saisoniers Anspruch auf Bezug von Arbeitslosengeld, sofern sie die hierfür erforderlichen Voraussetzungen erfüllen – diese sind für Arbeitnehmer die älter als 25 Jahre sind: im Falle einer erstmaligen Inanspruchnahme 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungszeiten innerhalb der letzten 24 Monate bzw. im Falle wiederholter Inanspruchnahme 28 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungszeiten innerhalb der letzten 12 Monate“, informiert ÖVP-Wirtschaftssprecher Mag. Hans Scharfetter.

Bekanntermaßen sorgte die COVID-19-Pandemie seit März 2020 dafür, dass eine Vielzahl an Betrieben von monatelangen behördlichen Schließungen betroffen war. Nun erleiden viele dort beschäftigte Saisonarbeitskräfte den doppelten Nachteil, dass sie einerseits bereits jene Monate verkraften müssen, in denen sie nicht arbeiten und damit aber gleichzeitig auch keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen konnten, womit sie nicht mehr anspruchsberechtigt sind und lediglich die Notstandshilfe erhalten.

„Um diesen Missstand für eine Vielzahl von Menschen, die regelmäßig in saisonalen Arbeitsverhältnissen beschäftigt sind, abzufedern, wäre es ein gangbarer Weg, für jene Wochen, in denen ein Saisonier pandemiebedingt und unverschuldet nicht arbeiten durfte, die Zeiten der Schließung bei der Berechnung der Anwartschaftszeiten in Bezug auf das Arbeitslosengeld zu berücksichtigen bzw. entsprechende Änderungen im Bereich der Notstandshilfe zu prüfen, um für die betroffenen Saisonbeschäftigten eine adäquate Lösung zu finden. Ein entsprechender Antrag zu dieser Problematik wurde von mir heute im Landtag eingebracht“, so Scharfetter abschließend.

Mag. Hans Scharfetter

Mag. Hans Scharfetter

Klubobmann-Stv. / BO WB

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